AfD-Verbot erst „der Anfang“: Expertenpapier skizziert politische Umerziehung weiter Teile der Bevölkerung

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AfD-Verbot erst „der Anfang“: Expertenpapier skizziert politische Umerziehung weiter Teile der Bevölkerung
Bildquelle: Apollo News

Die unaufgeforderte Stellungnahme, die 17 Verfassungsrechtler um den Rechtsprofessor Kyrill-Alexander Schwarz dem Innenausschuss und dem Rechtsausschuss des Bundestags zukommen ließen (Apollo News berichtete), offenbart, dass das AfD-Verbot als ein erster Schritt hin zur politischen Umerziehung der Bevölkerung gesehen wird. In dem 31-seitigen Dokument, das einer der Unterzeichner selbst veröffentlicht hat, heißt es auf Seite 12, dass durch ein AfD-Verbot die rechtsextreme Einstellung in der Bevölkerung nicht verhindert werden könne. Jedoch müsse gegen diese Haltung vorgegangen werden.

Eine Demokratie müsse zwar „individuelle verfassungskritische Ansichten” aushalten, aber gegen „institutionalisierte[] Formen” müsse sich der Staat zur Wehr setzen, heißt es in der Stellungnahme. Menschen, die angeblich rechtsextreme Meinungen vertreten, sollen sich also nicht organisieren dürfen. Doch die Verfassungsrechtler gehen noch weiter: Ein Parteiverbot eröffne „ein Zeitfenster von einigen Jahren, die genutzt werden können und genutzt werden müssen, um effektiv gegen die weiterhin vorhandenen rechtsextremen Ansichten in der Bevölkerung effektiv vorzugehen und das erneute Erstarken rechtsextremer Parteien zu verhindern.”

Weiter schreiben die Juristen: „Erst durch ein solches Parteiverbot wird eine Rückkehr zu verfassungspolitischer Normalität möglich.” Damit überführen sie ihre Behauptung, dass „individuelle verfassungskritische Ansichten” auszuhalten seien, selbst der Lüge. Doch was gilt laut den Verfassungsrechtlern überhaupt als rechtsextrem oder verfassungsfeindlich? Als verfassungsfeindlich gilt ein sogenannter „ethnisch kultureller Volksbegriff”, den die Juristen in ihrer Stellungnahme als Festlegung von Einzelpersonen auf überindividuelle Merkmale beschreiben.

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