Ein Viertel der 24 Fachausschüsse muss in den kommenden vier Jahren voraussichtlich ohne einen Vorsitzenden auskommen. Die eigentlich im Rahmen der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD zugeschriebenen Ausschüsse werden zunächst kommissarisch von den dienstältesten Mitgliedern geleitet werden müssen, weil alle sechs AfD-Kandidaten bei den Wahlen abgelehnt worden waren. Später sollen die stellvertretenden Vorsitzenden gewählt werden, die dann die Geschicke übernehmen.
Die Gremien hatten sich am Mittwoch konstituiert und dabei in geheimer Wahl zunächst ihre Vorsitzenden gewählt. Alle Parteien erhielten dafür gemäß ihrer Fraktionsgröße ein Vorschlagsrecht für eine gewisse Anzahl von Ausschüssen. Trotz der Anonymität folgten die meisten Abgeordneten dem Ruf ihrer Fraktionen, nicht für die AfD-Kandidaten zu stimmen. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode waren die AfD-Vertreter abgelehnt worden, damals betraf dies jedoch nur drei Ausschüsse.
Jetzt sind es schon doppelt so viele. Vor allem im mächtigen Haushaltsausschuss, aber auch in den von der AfD anvisierten Gremien für Inneres, Recht, Arbeit, Finanzen und Petitionen blieb der AfD eine Mitarbeit am parlamentarischen Alltag jetzt verwehrt. Dabei hatte sich der neue Vorsitzende der Bundestagsfraktion von CDU und CSU, Jens Spahn, im April noch dafür ausgesprochen, die AfD wie eine normale Oppositionspartei zu behandeln.
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