In Thüringen droht eine Blockade der Justiz durch die AfD. Die Partei verhindert bislang die Neuwahl der Wahlausschüsse für die Richter- und Staatsanwältewahl im Landtag durch ihre Sperrminorität. Ihr Ziel ist es, die Wahl von AfD-Vertretern in zwei wichtige Kontrollgremien zu erzwingen: die Parlamentarische Kontrollkommission und die G-10-Kommission, die den Verfassungsschutz überwachen.
Am Mittwoch legte Justizministerin Beate Meißner (CDU) nun ein Rechtsgutachten vor, das belegen soll, dass die Wahlausschüsse des Landtags aus der vorherigen Legislaturperiode weiterhin beschlussfähig bleiben. Das Gutachten von Professor Michael Brenner von der Universität Jena kommt zu dem Schluss, dass die Wahlausschüsse, einschließlich des Richterwahl- und Staatsanwältewahlausschusses, solange bestehen bleiben, bis neue Ausschüsse gewählt sind. Sie seien weiterhin in der Lage, Ernennungen von Richtern und Staatsanwälten vorzunehmen.
Die Wahlausschüsse bestehen gemäß den bisherigen Regelungen aus 15 Mitgliedern: zehn Abgeordneten des Landtags und fünf Richtern oder Staatsanwälten. Für eine Entscheidung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Laut Gutachten bleiben die Ausschüsse beschlussfähig, wenn mindestens fünf der bisherigen Abgeordneten auch im neuen Landtag vertreten sind. Bisher war unklar, ob die bestehenden Ausschüsse weiterhin handlungsfähig bleiben würden.
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