Am Dienstag, dem 14. Januar, fand in Frankfurt am Main der 42. Verhandlungstag des sogenannten Reichsbürgerprozesses statt. Erneut wurde in dem eigens dafür errichteten Gebäude, umzäunt durch NATO-Draht, neun Angeklagten der Prozess gemacht. NIUS wohnte dem Prozess bei und sprach vor Ort mit Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier, Rechtsbeistand des angeklagten Ex-Polizisten Michael F. Das Gericht hörte an diesem Verhandlungstag einen Kriminalbeamten als Zeugen, der damals Michael F. befragt hatte.
NIUS: Herr Sattelmaier, man erhält hier den Eindruck, dass die Verhandlung sich in Details verliert. Stundenlang geht es um Dinge, wie: Wer hat wann wen getroffen. Man fragt sich, wie sie in der Gesamtbewertung überhaupt relevant werden können. Der letzte Teil des heutigen Verhandlungstags galt dann der Verteidigung, der Rechtsbeistand von Prinz Reuß ging ins Grundsätzliche und sprach über die Voraussetzungen für eine tatsächliche Gefahrenlage. Er sprach darüber, ob die Angeklagten denn überhaupt einen Sturm auf den Reichstag unternommen hätten. Wie beurteilen Sie die Führung dieses Prozesses?
Rechtsanwalt Sattelmaier: Das ist genau das Problem. Wir sind im neunten Monat dieses Prozesses. Das war heute der 42. Verhandlungstag, und wir haben im Prinzip noch keine einzige Beweisaufnahme durch Zeugen zur Sache durchgeführt. Es ging bisher im Wesentlichen nur um die persönlichen Verhältnisse der Angeklagten und somit auch deren politische Gesinnung. Was wurde bei ihnen gefunden, was auf eine Gesinnung schließen lässt? Lediglich die Einlassung von einer Angeklagten, der der ehemaligen Richterin Birgit M., brachte ein wenig Licht ins Dunkel, wenngleich nicht im Sinne der Anklage. Und heute – ein schönes Beispiel für den schleppenden Fortgang des Verfahrens – war der fünfte Tag der Vernehmung eines Kriminalbeamten als sogenannter Zeuge, der einst unseren Mandanten drei Tage lang in der JVA vernommen hatte. Er hat also wiedergegeben, wie sich unser Mandant seinerzeit zur Sache eingelassen hat.
Das ist im Prinzip keine echte Zeugenaussage zur Sache, da der Beamte lediglich die Einlassung des Angeklagten wiedergegeben hat. Wenn sich dann der Senat bei seiner Befragung auch noch in winzigste Details verliert, wird es natürlich abenteuerlich. Und er wird noch mindestens zwei weitere Verhandlungstage aussagen. Zur Frage, ob denn die Gruppe tatsächlich einen Reichstagssturm geplant hat und insbesondere wie dieser denn konkret ausgesehen haben soll, darüber gibt es überhaupt keine Erkenntnisse auf Grundlage der bisherigen Beweisaufnahme. Es gibt gar nichts.
In Frankfurt-Sossenheim in der Wilhelm-Hay-Straße wurde für den Prozess diese Halle errichtet.
NIUS: Aber das ist doch genau das Entscheidende: Die Frage, ob ein Sturm auf den Reichstag geplant, war.
RA Sattelmaier: Es gab hierzu die Einlassung der Birgit M., die Mitangeklagte durch den Reichstag geführt hat. Sie sagte aus, sie habe diese dort in den allgemein zugänglichen Bereichen entlanggeführt, wie zuvor auch viele andere interessierte Personen; das war – so führte sie aus – als Bundestagsabgeordnete sozusagen ihr täglich Brot. Dabei wurden Fotos aufgenommen, die sogar ausweislich eines schriftlichen Vermerks von Beamten als unbedenklich bewertet wurden. Das ist das Einzige, was diese Hauptverhandlung zum vermeintlichen Reichstagssturm zu Tage gebracht hat. Sonst gibt es bisher keine weiteren Erkenntnisse in dem Bereich.
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