Der Ex-BSI-Chef Arne Schönbohm hat sich erfolgreich gegen das ZDF und Jan Böhmermann vor Gericht gewehrt. Das Landgericht München gab Schönbohm in vier von fünf Punkten der Anklage Recht und verurteilte das ZDF, dem es erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts Schönbohms ankreidete. Der Sender „hat hier Falschdarstellungen verbreitet!“, schrieb Schönbohm auf X.
Sieg ! In 4 von 5 Punkten wurde das ZDF verurteilt!! Es hat hier Falschdarstellungen verbreitet!
In einer Pressemitteilung der Zivilkammer, die NIUS vorliegt, heißt es, dass dem ZDF „die Verbreitung und Behauptung vier konkreter Äußerungen untersagt“. Nach Überzeugung der Kammer könnten insbesondere „zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen vom Publikum so verstanden werden, dass der Kläger bewusste Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe“. Dies stelle eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletze. Auch zwei Äußerungen, die später auf www.zdf.de veröffentlicht worden seien, wurden gerichtlich untersagt. Eine Geldentschädigung, wie von Schönbohm gefordert, hat die Kammer hingegen nicht zuerkannt.
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