Auch in München: AfD-Bewerber nachträglich nicht zugelassen – 37.648 Stimmen für ungültig erklärt

vor 4 Monaten

Auch in München: AfD-Bewerber nachträglich nicht zugelassen – 37.648 Stimmen für ungültig erklärt
Bildquelle: Apollo News

Nicht nur in Erlangen wurde ein AfD-Bewerber bei der Kommunalwahl in Bayern nachträglich nicht zugelassen: Auch in München sind die Stimmen für den AfD-Kandidaten Karl-Heinz Stiegler als „ungültig“ gewertet worden. Er war bereits vor dem Zeitpunkt der Wahl verstorben. Dennoch erhielt er 30.695 Stimmen bei der Stadtratswahl und 6.953 Stimmen bei der Bezirksausschusswahl. Diese wurden für ungültig erklärt und der AfD wieder abgezogen.

Wenn ein Kandidat auf dem Stimmzettel steht, aber nicht zugelassen ist, müssen die Wahlbehörden die Wähler darüber nicht informieren, sagt das bayerische Innenministerium auf Anfrage von Apollo News: „Die wahlrechtlichen Bestimmungen sehen keine Informationspflichten vor“. „Die Verantwortung für das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Wahlvorschlags, die Richtigkeit der darin gemachten Angaben und der Wählbarkeit der Bewerber“ liege „primär beim Wahlvorschlagsträger“.

In München ist allerdings eine Information der Öffentlichkeit über den Tod des AfDlers erfolgt: Die beiden grünen Stadtreferentinnen Laura Dornheim für IT und Hanna Sammüller für Kreisverwaltung hätten eine Pressekonferenz anderthalb Wochen vor der Wahl dafür genutzt, heißt es auf Anfrage von Apollo News seitens der Stadt. In der Einladung zu der Veranstaltung wurde auf dieses Thema allerdings nicht hingewiesen. Doch auch die Stadt betont: „Grundsätzlich ist es Aufgabe der Parteien, die Wähler*innen über ihre Kandidierenden aufzuklären.“

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