Auch wenn AfD gegen Einstufung als rechtsextrem gewinnt: Justizministerin Hubig fordert Prüfung von Parteiverbot

vor 6 Monaten

Auch wenn AfD gegen Einstufung als rechtsextrem gewinnt: Justizministerin Hubig fordert Prüfung von Parteiverbot
Bildquelle: Apollo News

In einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung fordert Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe ihr mit seiner Rede am 9. November „aus dem Herzen gesprochen“. Steinmeier hatte ein mögliches AfD-Verbot als „Ausdruck der wehrhaften Demokratie“ bezeichnet. Ein Ausschluss der AfD sei daher „nicht per se undemokratisch“ (Apollo News berichtete).

„Wir dürfen ein Parteiverbotsverfahren nicht aus politischen Gründen vom Tisch nehmen“, sagte Hubig weiter. Man müsse ernsthaft prüfen, „ob die Voraussetzungen gegeben sind, die das Grundgesetz zum Schutz unserer Demokratie aufstellt“. Sollten die Voraussetzungen vorliegen, müsse man „dann gegebenenfalls auch diesen Schritt gehen“.

Wichtig sei demnach, dass die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ durch das Kölner Verwaltungsgericht „gehalten wird“. Die AfD hatte vor dem Gericht gegen diese Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geklagt. Aber auch wenn das Gericht gegen die Einstufung entscheide, sei die Initiierung eines Verbotsverfahrens nach wie vor gegeben, so Hubig. Voraussetzung dafür sei, dass „alle Beteiligten gemeinsam zu dem Befund kommen, dass die hohen Voraussetzungen für ein Verbot gegeben sind.“

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