Ausschluss aus dem Staatsdienst in Rheinland-Pfalz? Mögliche Berufsverbote für AfD-Mitglieder bleiben

vor 12 Monaten

Ausschluss aus dem Staatsdienst in Rheinland-Pfalz? Mögliche Berufsverbote für AfD-Mitglieder bleiben
Bildquelle: NiUS

Gibt es in Rheinland-Pfalz ein Berufsverbot für alle AfD-Mitglieder im öffentlichen Dienst oder nicht? Ein pauschales Ausschließen aus dem Staatsdienst soll es nicht geben, wie das Innenministerium nun auf Anfrage von NIUS erklärt. Dennoch könnte für die AfD der Einzelfall zum Normalfall werden.

„Zweifel an der Verfassungstreue können von Bewerberinnen und Bewerbern im Einzelfall ausgeräumt werden“, teilt eine Sprecherin des Innenministeriums mit. „Wer diese Erklärung [über die Verfassungstreue] verweigert und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen kann, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt. Für bereits bestehende Mitarbeitende kann die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend ist und bleibt der jeweilige Einzelfall.“

Am 10. Juli hatte das Innenministerium eine neue Verfügung veröffentlicht. Darin heißt es: „Alle Bewerberinnen und Bewerber müssen erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den letzten fünf Jahren angehört haben. Bestandteil hierfür wird eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte, nicht abschließende Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden.“

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