Ballweg meldet Revision gegen Urteil an

vor 11 Monaten

Ballweg meldet Revision gegen Urteil an
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Querdenken-Gründer Michael Ballweg hat zusammen mit seinem Anwalt Ralf Ludwig angekündigt, in Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und wegen „versuchter Steuerhinterziehung“ in drei Fällen zu gehen. Er erhielt eine Verwarnung in Form einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro, also insgesamt 3.000 Euro. Die Strafe wurde dabei auf Bewährung ausgesetzt.

Von seinen insgesamt vier Anwälten werden sich drei an der Revision beteiligen, wie Ludwig und Ballweg im Gespräch mit der Youtube-Sendung YouNost mitteilten. Der vierte, der für die Media Access, die Firma von Michael Ballweg, zuständig war, wird sich daran nicht beteiligen, da die Media Access in allen Punkten freigesprochen wurde.

Zunächst dient die Revision dazu abzuwarten, um die Urteilsgründe lesen zu können. Ballweg und sein Team haben nur eine Woche nach der Urteilsverkündung Zeit, Revision einzulegen. Bis ihnen die schriftliche Urteilsverkündung zukommt, vergehen nach Schätzungen von Anwalt Ralf Ludwig noch vier Monate.

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