140 Seiten Koalitionsvertrag haben CDU, CSU und SPD im Frühjahr produziert. Viele Tändeleien finden sich darin, kraftvolle und klare Worte zum Bürgergeld und anderen Sozialleistungen sucht man vergebens. Viel ist die Rede von „Umgestaltung“, etwa des Bürgergelds in eine „neue Grundsicherung für Arbeitssuchende“. Soziale Leistungen seien oft „unzureichend aufeinander abgestimmt“, auch das wird beklagt und soll repariert werden. Aber am Ende schlägt ein Satz alle anderen: „Das soziale Schutzniveau wollen wir bewahren.“
Das dürfte der Kernsatz aus dem Koalitionsvertrag sein, der alle Schritte in der kommenden Reform des Sozialstaats lenkt. Er bedeutet offenbar: Das Niveau darf nicht sinken. In dem Fall können offenbar auch die Ausgaben nicht wirklich und strukturell sinken, was wiederum alle Unionspolitiker ad absurdum führt, die meinen oder suggerieren, dass diese Koalition angetreten sei, um einen überbordenden Sozialstaat zurückzuschneiden. Knapp ein Drittel des Bruttoinlandsprodukts (30,5 %) wird inzwischen für Sozialleistungen aller Art ausgegeben. Da wäre ein bisschen Ordnung im Laden ja gar nicht schlecht.
Bas leitet die Arbeit ihrer Kommission mit eindeutigen Worten ein: „Wir haben einen starken Sozialstaat. Wir müssen es jedoch schaffen, den Sozialstaat und die Sozialverwaltung vor Ort bürgerfreundlicher, wirksamer und effizienter zu gestalten.“ Das soziale Schutzniveau müsse bewahrt werden. Es soll also, in einfachen Worten, leichter werden, Anträge auf Sozialleistungen zu stellen. Ob mit „effizienter“ indes „treffsicherer“ (also sparsamer) gemeint ist, weiß kein Mensch. Zu befürchten ist, dass es eher „umsorgender“ (also teurer) heißt.
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