Der Staat hat ein Problem, das er sich selbst geschaffen hat. Aus dem Bundesinnenministerium kommt ein Gesetzentwurf, der die Besoldung und Versorgung der Beamten teils deutlich und sogar rückwirkend erhöhen soll. Verkauft wird das wie eine beinahe zwangsläufige Folge eines Urteils aus Karlsruhe. Genau an diesem Punkt setzt der Staatsrechtler Ulrich Battis in einem Gastbeitrag bei WELT an. Seine Bewertung räumt mit der bequemen Legende auf, das Bundesverfassungsgericht habe dem Bund diesen teuren Schritt praktisch befohlen.
Im Kern geht es um die Frage, was der Staat seinen Beamten schuldet, wenn er ihnen zugleich das Streikrecht verweigert. Deutsche Beamte dürfen nicht streiken. Gewerkschaften haben dieses Verbot jahrzehntelang bekämpft und bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getragen. Dort wurde das Streikverbot in mehreren Entscheidungen als Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit verworfen. Das Bundesverfassungsgericht hielt dennoch daran fest und verteidigte das Verbot als hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums.
Karlsruhe begründete das mit der Alimentierung. Beamte, denen der Arbeitskampf versperrt ist, müssen ihre amtsangemessene Besoldung und Versorgung vor Gericht durchsetzen können. Genau dieser Argumentation folgte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Dezember 2023. Damit war der Jahrhundertstreit über das Streikverbot entschieden. Wer Beamten das Streikrecht nimmt, muss also liefern. An diesem Punkt hängt die gesamte Konstruktion.
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