Infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts soll es Lehrerinnen in Berlin künftig erlaubt sein, in der Schule ein Kopftuch zu tragen – ein offenkundiges Symbol der Unterdrückung von Frauen. Dieser Kommentar erläutert, warum das ein schwerwiegender Fehler ist.
Der Islam ist an unseren Schulen längst angekommen. Das ist kein harmloser Befund, sondern ein Problem, das sich seit Langem als fundamental herauskristallisiert. Weihnachten und andere christliche Traditionen werden immer seltener gefeiert. Schülerinnen und Schüler, die kein Arabisch sprechen, können sich oft nicht mit ihren Mitschülern verständigen und sind teilweise in der Minderheit. Mädchen werden drangsaliert, sobald sie sich nicht „anständig“ kleiden, und selbst ernannte Sittenwächter versuchen, ihnen Kleidervorschriften aufzuzwingen. Kinder, die während des Ramadans nicht fasten, gelten beinahe als Exoten. An Universitäten, wie jüngst an der Universität Kiel, wird sogar Geschlechtertrennung praktiziert. Fundamentalistische und islamistische Umtriebe sind in unseren Bildungseinrichtungen längst keine Seltenheit mehr.
Dieser Alltag ist nicht nur an Berliner Schulen Realität. Anders als in anderen Bundesländern war es in Berlin bislang verboten, als Lehrerin ein Kopftuch im Unterricht zu tragen. Das soll sich nun ändern. Dabei ist das Kopftuch kein bloßes Kleidungsstück, wie manche uns regelmäßig glauben machen wollen. Es sollte auch nicht als solches behandelt werden. Das Kopftuch teilt Frauen in „anständige“ und „unanständige“ ein. Wer „anständig“ sein will, verhüllt sich. Wer das nicht tut, gilt nach der Lehre des Korans als Sünderin und Verführerin – in gewisser Weise als Freiwild.
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