Im Streit um die Dissertation der SPD-Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, haben deren Rechtsvertreter dem bekannten österreichischen Plagiatsgutachter Stefan Weber eine Unterlassungserklärung zugestellt, die NIUS vorliegt. In einem anwaltlichen Schreiben vom 6. August 2025 wirft die Kanzlei Redeker Sellner Dahs dem Gutachter „grob rechtswidrige“ Verdachtsäußerungen und unterlassene Anhörung der Betroffenen vor.
Weber hatte am 3. August eine Dokumentation mit dem Titel „Dokumentation von 91 Passagen in der Dissertation (...) von Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf“ veröffentlicht. Darin äußerte er die Vermutung, Brosius-Gersdorf habe Teile ihrer Arbeit nicht selbst verfasst, sondern möglicherweise von ihrem damaligen Ehemann Hubertus Gersdorf schreiben lassen.
In dem anwaltlichen Schreiben heißt es, es gebe „nicht einmal einen Mindestbestand an Beweistatsachen“, der den Ghostwriting-Verdacht stützen könne. Die angeführten textlichen Übereinstimmungen ließen sich laut Rechtsanwalt Gernot Lehr etwa durch gemeinsame Bezugnahmen auf Fachliteratur wie die von Fritz Ossenbühl erklären. Die Behauptung, Brosius-Gersdorf habe wahrscheinlich eine falsche eidesstattliche Versicherung bei der Einreichung ihrer Dissertation abgegeben, sei laut Schreiben „falsch“, da sie ihre Arbeit selbst verfasst habe.
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