Am 4. Juni 2025 hatte TE vom massenhaften Missbrauch des Bürgergeldes und von der wahrscheinlich folgenlosen Ankündigung der zuständigen Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD), Missbrauch einzuschränken, berichtet.
Das Bürgergeld war von der „Ampel“ zum 1. Januar 2023 anstelle von Arbeitslosengeld II (ALG II) und „Hartz“ vollmundig als „größte Arbeitsmarktreform seit 20 Jahren“ angekündigt worden; damit sollte die Langzeitarbeitslosigkeit nachhaltig abgebaut werden.
Seither kostete das Bürgergeld Bund und Länder Aber-Milliarden: Im Jahr 2023 waren es 46,7 Milliarden Euro. Dazu kommen rund 5 Mrd. Verwaltungskosten. Insgesamt also sind es rund 52 Milliarden – pro Jahr!
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