Kurz vor der geplanten Sitzung des Vermittlungsausschusses haben Bund und Länder eine Einigung über das umstrittene Sparpaket für die gesetzliche Krankenversicherung erzielt. Nach einem Bericht von Politico verständigten sich beide Seiten auf einen Kompromiss, der die Einsparungen im Krankenhausbereich abmildern soll.
Wie Politico berichtet, heißt es in einer Protokollerklärung der Bundesregierung, dass die ursprünglich vorgesehenen Sparmaßnahmen im Kliniksektor grundsätzlich bestehen bleiben. Sie sollen weiterhin durch die Aussetzung der sogenannten Meistbegünstigtenklausel umgesetzt werden. Gleichzeitig ist jedoch ein zeitlich versetzter Ausgleich vorgesehen. So sollen „die Effekte (…) im Jahr 2027 ausgeglichen“ werden. Für das Jahr 2026 ist geplant, den Landesbasisfallwert für somatische Krankenhäuser sowie die Budgets der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken um 1,14 Prozent anzuheben. In der Erklärung heißt es dazu: „Ziel der gefundenen Regelung ist es, eine Überkompensation auszuschließen.“
Hintergrund der Einigung ist der Widerstand der Länder gegen das Sparpaket, das sie im November im Bundesrat zunächst gestoppt hatten. Sie kritisierten vor allem die vorgesehenen Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro bei den Krankenhäusern, die den größten Teil des insgesamt rund zwei Milliarden Euro umfassenden Maßnahmenpakets ausmachen. Nach Ansicht der Länder würden die Kliniken dadurch unverhältnismäßig belastet, mit möglichen finanziellen Folgen über das kommende Jahr hinaus.
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