Bundesinnenministerium plant neue Besoldungsstruktur

vor 3 Monaten

Bundesinnenministerium plant neue Besoldungsstruktur
Bildquelle: Tichys Einblick

Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Schaffung einer neuen, kostspieligen Besoldungsstruktur für Beamte passt gar nicht zur Finanzlage des hoffnungslos überschuldeten Staates. Dennoch kann das Bundeskabinett einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht wegwischen. Das könnte Mehrkosten von 3,5 Milliarden Euro pro Jahr allein für den Bund bedeuten. Einsparen freilich ließe sich mit Stellenabbau.

Der Hintergrund: Die Karlsruher Richter des Zweiten Senats hatten am 17. September 2025 beschlossen, dass die Besoldung zahlreicher Beamter der Besoldungsgruppe A des Landes Berlin über Jahre verfassungswidrig gewesen sei.

Diese Besoldung habe gegen den Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation und damit gegen Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz (GG) verstoßen, so das Bundesverfassungsgericht. Das Land Berlin muss die Beamtenbesoldung jetzt rückwirkend nachbessern und hat dafür eine Frist bis zum 31. März 2027. Aber auch der Bund und manch andere deutsche Länder sind am Zug. Immerhin werden vom Bundesverfassungsgericht 2026 weitere rund 70 Entscheidungen zur Besoldung erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hat zunächst mit Blick auf Berlin und implizit auf den Bund insgesamt acht Leitsätze festgehalten. Die wichtigsten davon sind folgende:

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