Bundesjustizministerin Stefanie Hubig verteidigt den geplanten Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung. „Strafbare Volksverhetzung hat in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Wir reden hier von Angriffen auf die Menschenwürde, von Aufstachelung zum Hass gegen Juden und Migrantinnen und Migranten, von Holocaust-Leugnung bis hin zu Aufforderungen zu Gewalt“, sagte die SPD-Politikerin im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. „Dem müssen wir stärker Einhalt gebieten. Es geht um den Schutz und die Stärkung der Demokratie. Darauf haben wir uns im Koalitionsvertrag verständigt.“
Hubig reagierte auf Vorwürfe, mit ihrem Ende Dezember vorgelegten Gesetzentwurf solle die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. „Es geht um die gravierenden Fälle von Volksverhetzung: Wenn jemand wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wird, kann ein Gericht entscheiden, ob es dann auch das passive Wahlrecht entzieht“, so die Ministerin. „Wir ändern das Recht hier punktuell: Denn unser Strafgesetzbuch kennt den Entzug des passiven Wahlrechts schon heute. Wichtig ist außerdem: Der Entzug des passiven Wahlrechts ist zeitlich begrenzt auf fünf Jahre. Und er ist bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung lediglich eine Option. Die Entscheidung trifft ein unabhängiges Gericht.“
Bedeutet: Ein Gericht kann damit Spitzenkandidaten, sollten sie wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen werden, die Kandidatur entziehen.
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