Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am Freitag einen Beschluss für eine Grundgesetzänderung gefasst. Auf Initiative des Landes Berlin hin will der Bundesrat einen entsprechenden Entwurf erarbeiten.
Diese Initiative sieht vor, dass Artikel drei des Grundgesetzes um Bestimmungen zur „sexuellen Identität“ erweitert werden soll. Bisher heißt es dort unter Absatz 3: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Hier soll nun der Begriff „sexuelle Identität“ integriert werden. Das beschloss der Bundesrat mit einfacher Mehrheit. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes soll jetzt dem Bundestag zugeleitet werden. Dieser müsste einen Beschluss mit Zweidrittelmehrheit fassen, damit der Bundesrat anschließend das Gleiche tun kann. Danach würde die Grundgesetzänderung vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
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