Mehrere Milliarden Euro könnten auf nicht mehr aktiven Bankkonten lagern – und jetzt von der Bundesregierung eingezogen werden. Im Koalitionsvertrag haben sich Union und SPD darauf geeinigt, das Geld dieser sogenannten nachrichtenlosen Konten für „soziale Innovationen“ aufzuwenden und dafür einen „revolvierenden Fonds“ einzurichten.
Bislang fällt das Geld auf derartig inaktiven Konten nach 30 Jahren in der Regel an die verwaltende Bank. Diese wiederum muss den Betrag dann als Gewinn verbuchen und versteuern. Sollte sich ein Anspruchsberechtigter doch noch melden, muss die Bank das Geld dann trotzdem auszahlen – auch wenn es bereits verbucht wurde.
Auch im Falle eines Umzugs kann es zur langjährigen Inaktivität eines Kontos kommen, sollte der Inhaber eine Adressänderung vergessen und somit für die Bank nicht länger erreichbar sein. Ähnlich verhält es sich bei einer Unternehmensauflösung, bei der nicht alle Konten dementsprechend gekündigt wurden. Möchte niemand das Geld haben, kann es dann eben die Bank übernehmen.
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