Sechs FDP-Politiker sind mit ihrem Versuch, den Solidaritätszuschlag gänzlich abzuschaffen, vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Die Richter wiesen die Verfassungsbeschwerde zurück – und stuften die umstrittene Abgabe auch in ihrer seit 2021 geltenden, reduzierten Form als verfassungsgemäß ein.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Bund weiterhin zusätzliche Mittel zur Bewältigung der Kosten der deutschen Wiedervereinigung benötige. Allerdings machten die Richter klar: „Eine solche Ergänzungsabgabe darf nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden.“ Der Gesetzgeber sei verpflichtet, die Notwendigkeit der Abgabe regelmäßig zu prüfen – eine „Beobachtungsobliegenheit“, wie der Senat es nannte.
Sollte der zusätzliche Finanzbedarf einmal entfallen, könnte der Solidaritätszuschlag verfassungswidrig werden.
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