Schwere gerichtliche Klatsche für das ZDF und Jan Böhmermann

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Schwere gerichtliche Klatsche für das ZDF und Jan Böhmermann
Bildquelle: Tichys Einblick

TE hat über zwei Jahre hinweg über den Skandal um die Strafversetzung des hochrangigen Beamten Arne Schönbohm berichtet. Er war elf Tage nach der ZDF-Böhmermann-„Royal“-Sendung vom 7. Oktober 2022 von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) von seinen Aufgaben als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entbunden worden. Böhmermann hatte in der Sendung behauptet, Schönbohm unterhalte Kontakte zum russischen Geheimdienst. Faeser sah in dieser Behauptung eine nachhaltige Beschädigung des öffentlichen Vertrauens in Schönbohms Amtsführung. Zum 1. Januar 2023 wurde Schönbohm auf den weitaus weniger bedeutenden Posten des Präsidenten der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung strafversetzt (siehe TE zuletzt am 20. September 2024).

Nun hat die 26. Zivilkammer des Landgerichts München I am Donnerstag, 19. Dezember 2024, ihr – noch nicht rechtskräftiges – Urteil dazu gesprochen. Das Landgericht hat dem ZDF die Verbreitung und Behauptung vier konkreter Äußerungen untersagt, die in der Sendung „ZDF Magazin Royale“ von Jan Böhmermann und später auf www.zdf.de getätigt wurden.

Nach Überzeugung der Kammer könnten insbesondere zwei im Rahmen der Sendung getätigte Äußerungen vom Publikum so verstanden werden, dass Schönbohm als BSI-Präsident bewusst Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gehabt habe. Dies stelle, so das Landgericht, eine unwahre Tatsachenbehauptung dar, die den Kläger in seinem Persönlichkeitsrecht verletze. Das ZDF müsse diese Äußerungen daher künftig unterlassen. Insgesamt hat die Kammer Schönbohm einen Anspruch auf Unterlassung von vier der angegriffenen fünf Äußerungen zugesprochen. Der Kläger sei insoweit in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt worden.

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