Im neuen Koalitionsvertrag von SPD und CDU in Rheinland-Pfalz ist vorgesehen, dass sich das Land als erstes Bundesland für eine Änderung von Artikel 3 einsetzen will. In dem nun vorgestellten Dokument heißt es: „Wir unterstützen im Bundesrat die Reform des Abstammungsrechts zur Gleichstellung von Regenbogenfamilien sowie die Ergänzung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes um die Merkmale der sexuellen und geschlechtlichen Identität.“
Eine entsprechende Änderung ist seit Langem vor allem eine Forderung von LGBT-Aktivisten. Bisher lauten die geschützten Merkmale dort folgendermaßen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Die Ergänzung um „sexuelle und geschlechtliche Identität“ könnte dabei unter anderem auch rechtliche Konsequenzen haben. So könnten Trans-Frauen, also biologische Männer, ein in der Verfassung verankertes, einklagbares Recht haben, als Frau behandelt zu werden – und entsprechende Zugänge zu getrennten Einrichtungen zu erhalten.
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