CDU unterstellt AfD in Broschüre, deutsche Staatsbürger deportieren zu wollen

vor etwa 2 Monaten

CDU unterstellt AfD in Broschüre, deutsche Staatsbürger deportieren zu wollen
Bildquelle: Apollo News

In einer Broschüre unterstellt die CDU der AfD, deutsche Staatsbürger deportieren zu wollen. Unter dem Titel „Abstieg für Deutschland. Keine Alternative“ wird der Partei vorgeworfen, das Mehrparteiensystem abschaffen zu wollen und eine Ein-Parteien-Diktatur anzustreben, wie die NZZ am Mittwoch berichtet. Die Broschüre kann seit Montag auf der Webseite der CDU kostenlos in mehreren Einheiten zu je 25 Stück bestellt werden. Gleich zu Beginn des Werkes heißt es, dass die AfD kein Partner für die CDU sein könne.

Unter der Überschrift „Die AfD ist völkisch und ausländerfeindlich“ heißt es in der Broschüre, die der Zeitung vorliegt, dass die Partei nicht alle Menschen als gleichwertig ansehe und auch zwischen den Deutschen Unterschiede mache: „Führende AfD-Politiker sagen offen, dass ein deutscher Pass nicht ausreiche.“ In der Partei spreche man von „Passdeutschen“ oder „richtigen“ Deutschen. Weiter heißt es: „Ganz offen bekennt sich die AfD dazu, Millionen Menschen deportieren zu wollen – auch deutsche Staatsbürger. Die zentrale Chiffre hierfür ist Migration.“

Es wird eine Aussage des AfD-Politikers Sebastian Münzenmaier zitiert: „Die Losung der Stunde lautet Remigration. Undzwar millionenfache Remigration.“ Die CDU behauptet in der Broschüre, dass Remigration das Konzept sei, um „die gefährlichen völkischen Vorstellungen der AfD Realität werden zu lassen“. Allerdings liefert die CDU keinen Beleg dafür, dass die AfD auch gegen deutsche Staatsbürger vorgehen will. Außerdem hat das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren zu der Frage, ob der Verfassungsschutz die Bundespartei AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnen darf, diese Unterstellungen teilweise entkräftet (mehr dazu hier und hier).So heißt es in der Urteilsbegründung, dass es „einzelne verfassungswidrige Forderungen“ in der AfD gebe, die jedoch nicht „das Gesamtbild der Partei“ prägten. Das Gericht kommt zu dem Schluss: „Insbesondere besteht keine hinreichende Gewissheit dahingehend, dass es den politischen Zielsetzungen der Antragstellerin entspricht, deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen.“ Auch zum Begriff Remigration äußerte sich das Verwaltungsgericht Köln: „Aus dem unklaren Begriff ,Remigration‘ folgt kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung der Betroffenen.“

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