Die Gegner der Corona-Maßnahmen feierten Amtsrichter Siegfried Dettmar wie einen Helden. Er wollte die Corona-Maskenpflicht kippen – und landete selbst vor Gericht. Jetzt scheiterte in seinem mutigen Kampf in letzter Instanz: Die Verfassungsrichter in Karlsruhe wiesen seine Beschwerde ab.
Der frühere Familienrichter hatte 2021 zwei Schulen in Thüringen verboten, Masken-, Abstands- und Testpflicht durchzusetzen. Aufgrund der Klage einer Mutter aus Weimar, deren Kinder (8, 14) wegen der Masken unter Kopfschmerzen, Übelkeit und Schlaflosigkeit litten, untersagte der Amtsrichter der staatlichen Pestalozzi-Grundschule und der staatlichen Pestalozzi-Regelschule in Weimar, Schüler zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zu zwingen.
Doch das Oberlandesgericht Thüringen kassierte die Entscheidung. Begründung: Dettmar sei nicht zuständig. Die Staatsanwaltschaft warf ihm Rechtsbeugung vor – und bekam Recht. Das Landgericht Erfurt verurteilte Dettmar zu zwei Jahren auf Bewährung. Die Richter warfen ihrem Kollegen vor, das Verfahren gezielt „organisiert“ zu haben.
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