Eine 51-jährige Frau klagte vor dem Landgericht (LG) Trier auf Schmerzensgeld für ihr durch den Corona-Impfstoff von AstraZeneca zerstörtes Leben. Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht argumentierte, dass die Verabreichung des Impfstoffs grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt habe. Daher werde bezüglich des bereits anerkannten (!) Impfschadens von einem weiteren Gutachten zum Produkt abgesehen, so die Richterin.
Über den tragischen Fall der ehemaligen Erzieherin berichtete u.a. die Apotheker-Webseite AdHoc. Das Impfopfer hatte Anfang März 2021 nach Applikation einer Dosis Vaxzevria des britisch-schwedischen Pharmaunternehmens AstraZeneca eine gefährliche Verstopfung der Venen erlitten, an der die Frau fast gestorben wäre. Bis heute ist die 51-Jährige auf Betreuung rund um die Uhr angewiesen. Die Berufsgenossenschaft und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung haben den dauerhaften Hirnschaden der früheren Erzieherin in einem Kindergarten ausdrücklich anerkannt.
Die juristische Webseite Legal Tribune Online (LTO) berichtet zur Klage des „Post-Vac“-Opfers und zum Verlauf des Gerichtsverfahrens, dass die Frau laut Gericht „aus rechtlichen Gründen“ keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Impfstoffhersteller AstraZeneca habe. Im Urteil vom 22.Januar dieses Jahres (Az. 4 O 363/24) heißt es dazu: Die Kammer gehe davon aus, dass der Impfstoff grundsätzlich ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis gehabt habe […] Auch der Anspruch der Klägerin auf eine Auskunftspflicht des Herstellers zu bekannten Wirkungen und Nebenwirkungen des Impfstoffes werde zurückgewiesen.
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