Nachdem Daniel Günther, Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, in einem Auftritt bei Markus Lanz ein Verbot oder die Zensur neuer Medien wie Nius gefordert hatte, klagte das Medium gegen das Land Schleswig-Holstein. In einer schriftlichen Erklärung der Anwaltskanzlei Weissleder und Ewer, die das Land Schleswig-Holstein in der Sache vertritt, wird nun erklärt, der CDU-Politiker habe diese Aussagen nicht als Ministerpräsident, sondern nur als Privatperson getätigt. Die beanstandeten Aussagen von Daniel Günther seien nicht amtlich, sondern politisch.
Günther habe weder in amtlicher Funktion gesprochen noch die Autorität seines Amtes genutzt, behaupten seine Anwälte. Rechtlich ist das ein wichtiger Unterschied und der entscheidende Punkt des Gerichtsverfahrens.
Gegen Günthers Behauptung spricht, dass er in der ZDF-Sendung vom 7. Januar zweimal ausdrücklich betont hatte, als Amtsträger mit dem Moderator Markus Lanz zu sprechen. Als Lanz ihn auf den Ukrainekrieg ansprach, sagte er: „Also ich will jetzt von hier aus als schleswig-holsteinischer Ministerpräsident keine Außenpolitik machen.“ Der Journalist fragte daraufhin nach Günthers persönlicher Meinung, und dieser antwortet: „Ich bin äh aber nicht als Bürger hier, sondern ich bin Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein.“
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