Es sind harte Vorwürfe, die Mario Voigt gegen die Technische Universität Chemnitz erhebt. Bei der Aberkennung seines dort erworbenen Doktortitels sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen, unterstellt er. Seine „Persönliche Mitteilung“, die der Ministerpräsident über die Thüringer Staatskanzlei am Mittwoch an Journalisten schicken ließ, garnierte er mit einem dreiseitigen Schreiben der in Regierungskreisen beliebten Rechtsanwaltskanzlei Raue und kündigte an, gegen die am selben Tag von der TU Chemnitz getroffene Entscheidung vor das Verwaltungsgericht zu ziehen.
Die Universität selbst hatte den Abschluss des Plagiatsverfahrens gegen Voigt zu diesem Zeitpunkt noch nicht öffentlich gemacht. So übernahmen fast alle Medien die Stoßrichtung des Ministerpräsidenten. Statt darzustellen, weshalb der Erweiterte Fakultätsrat nach einer anderthalb Jahre laufenden Prüfung der Plagiatsvorwürfe einstimmig zu dem Ergebnis kam, dass Voigts Doktorarbeit gegen wesentliche wissenschaftliche Standards verstößt, berichteten sie ausführlich, warum der Ministerpräsident sich ungerecht behandelt fühlt und dass er sich dagegen juristisch zur Wehr setzen will.
Mit diesem kommunikativen Überraschungsangriff ist es Voigt gelungen, Zweifel an der Entscheidung aus Chemnitz zu säen. Als Privatperson ist das sein gutes Recht. Als Ministerpräsident ist es ein Affront gegen die zuständigen Hochschulgremien eines benachbarten Bundeslandes – und damit eine Attacke auf die grundgesetzlich geschützte Wissenschaftsfreiheit. Dass es sich um keine Thüringer, sondern um eine sächsische Universität handelt, gegen die der Ministerpräsident zu Felde zieht, birgt diplomatisches Eskalationspotenzial.
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