Die Bundesregierung will Deepfakes schärfer regulieren – und dabei tief in die Freiheitsrechte eingreifen. Doch das Vorhaben steht auf wackligem Fundament: einem medial aufgeblasenen Einzelfall und Daten, die einer wissenschaftlichen Überprüfung nicht standhalten.
Ein Gesetzesvorhaben ist auf den Weg gebracht worden, das mit drastischen Veränderungen verbunden wäre. Es geht dabei nicht nur um den Schutz vor sexueller Gewalt im digitalen Raum, sondern vor allem um Deepfakes – und damit um Phänomene, die bis in den Bereich politischer Satire hineinreichen. NIUS hat bereits über die weitreichenden Risiken dieses Vorhabens berichtet.
Treibstoff im Tank dieses Gesetzes ist eine Spiegel-Geschichte, die sich bei näherer Betrachtung als verzerrt erweist. Sie erweckt den Eindruck, Christian Ulmen habe gefälschte Sexvideos seiner Ex-Frau Collien Fernandes verbreitet. Dafür gibt es jedoch keine belastbaren Belege. Vielmehr spricht vieles dafür, dass echtes pornografisches Material verwendet wurde, um unter falscher Identität den Eindruck zu erwecken, es handle sich um Fernandes selbst. In einem solchen Fall wäre die bestehende Rechtslage einschlägig, etwa im Bereich der Verleumdung. Ein neues Gesetz wäre dafür nicht erforderlich.
Doch nicht nur der medial inszenierte Anlass taugt nicht als Grundlage für das Gesetzesvorhaben. Auch die Datengrundlage, auf die sich das Bundesjustizministerium stützt, erweist sich als brüchig.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











