Gesinnungen und Strategien offenbaren sich in der Politik oft nicht aus Absicht, sondern aus Versehen. Bundeskanzler Friedrich Merz etwa sagt immer nur aus Versehen das Richtige, um dann anschließend zu erklären, was – oder auch was nicht – er damit gemeint hat; alternativ nimmt er alles zurück.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hingegen offenbarte bei seiner Rede zum Gedenktag des 9. November aus Versehen nicht weniger als seine wahre Gesinnung – aber auch den Plan B für ein wahrscheinlich niemals durchsetzbares AfD-Verbot. Das „Instrument des Parteienverbots“ sei ein „Ausdruck der wehrhaften Demokratie“, ließ Steinmeier sein Volk wissen. Doch bis es so weit ist, die größte Opposition im Land im Namen der Demokratierettung verbieten zu können, kann man ja auch zu anderen Mitteln greifen, um Unterstützern, Spendern oder auch Mandatsträgern unliebsamer Konkurrenz das Leben schwer zu machen.
Warum nur eine Partei verbieten, wenn man auch ihre Sympathisanten einschüchtern, ihnen die finanzielle Existenzgrundlage entziehen oder ihnen das passive Wahlrecht rauben kann?
Und so forderte der Bundespräsident neue berufliche Hürden für jene, die er „Verfassungsfeinde“ nennt: „Wer sich gegen den freiheitlichen Kern unserer Verfassung stellt, der kann nicht Richterin, Lehrer oder Soldat sein. Verfassungsfeinde können auch von der Wahl zur Landrätin oder zum Bürgermeister ausgeschlossen werden. So ein Ausschluss ist nicht per se undemokratisch“, so Steinmeier.
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