Malu Dreyer hat recht bekommen: Die ehemalige Ministerpräsidentin durfte zu einer Demo gegen Rechts aufrufen und die AfD dabei verunglimpfen. Dreyer hatte im vergangenen Jahr, im Nachgang des inszenierten Correctiv-Artikels, über das Internetportal der Landesregierung zu einer Demonstration unter dem Motto „Zeichen gegen Rechts – kein Platz für Nazis“ aufgerufen. Zudem hatte sie auf ihrem Instagram-Account geschrieben: „Der Begriff ‚Remigration‘ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.“
Im Endeffekt sind das Falschaussagen – von „Deportationen“ wollte wenige Wochen nach der Veröffentlichung plötzlich auch Correctiv nichts mehr wissen und behauptete, so etwas nie behauptet zu haben. Und die AfD pauschal als „rechtsextremen Verfassungsfeind“ zu bezeichnen, überreizt in dieser generellen Haudrauf-Art sicher nicht nur den Rahmen des Faktischen, sondern verletzt auch die Neutralitätspflicht staatlicher Akteure.
Egal – Dreyer bekommt für ihre Äußerungen trotzdem einen Blankoscheck. Denn die beklagten Aussagen Dreyers hätten dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gedient und seien rechtmäßig, befand das Gericht. Ein fatales Fehlurteil, das nicht nur politisierte Falschaussagen legitimiert, sondern das Neutralitätsgebot de facto abschafft. Das ist fatal. Denn ein Staat, der sich nicht mehr neutral verhält, sondern offen in den politischen, gar parteipolitischen Kampf einsteigt, kann keine Demokratie mehr tragen.
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