Der BGH stärkt Patientenrechte bei AstraZeneca-Nebenwirkungen

vor 3 Monaten

Der BGH stärkt Patientenrechte bei AstraZeneca-Nebenwirkungen
Bildquelle: Tichys Einblick

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat mit Urteil vom 9. März 2026 (Aktenzeichen VI ZR 335/24) vielen Betroffenen von Nebenwirkungen mit dem Impfstoff von Astra Zeneca neue Hoffnung gegeben. Die Klagen der von Nebenwirkungen betroffenen Zahnärztin, die zum Zeitpunkt der Impfung 40 Jahre alt war, scheiterten vor dem Landgericht in Mainz und dem Oberlandesgericht in Koblenz.

Die geschädigte Zahnärztin wurde am 5. März 2021 mit dem COVID-19-Impfstoff Vaxzevria der AstraZeneca AB mit Sitz in Schweden geimpft. Die bei ihr verimpfte Charge des Impfstoffs war im Februar 2021 in den Verkehr gebracht worden. Unmittelbar nach der Impfung bemerkte die Zahnärztin ein Kribbeln in ihrem Ringfinger, das sich auf die gesamte linke Hand ausbreitete und in den folgenden Tagen verstärkte. Drei Tage nach der Impfung erlitt sie einen vollständigen Hörverlust auf dem rechten Ohr, der in der Universitätsklinik in Mainz als „idiopathischer Hörsturz“ diagnostiziert wurde und irreversibel ist, zudem entwickelte sich ein Tinnitus. Gangunsicherheit und ein Druckgefühl bis zum Auge sowie Taubheitsgefühle und Missempfindungen in und um das Ohr herum waren weitere Begleiterscheinungen.

Ein späteres HNO-Gutachten eines Arztes der Berufsgenossenschaft und ein weiteres ärztliches Attest kamen zu dem Ergebnis, dass wahrscheinlich ein Zusammenhang zwischen Impfung und den Gesundheitsschäden besteht.

Die Ständige Impfkommission hatte kurz nach dem Eintritt der Gesundheitsschäden bei der klagenden Zahnärztin die Impfempfehlung geändert; den Impfstoff von Astra Zeneca sollten nur noch Personen im Alter von über 60 Jahren erhalten.

In Fällen von gesundheitsschädigenden Nebenwirkungen sieht das Arzneimittelgesetz (AMG) eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des pharmazeutischen Unternehmers gegenüber dem Patienten vor, wenn die Schädigung durch die Anwendung eines zulassungspflichtigen und im Inland abgegebenen Humanarzneimittels eingetreten ist.

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