Der Verfassungsschutz auf den Spuren von Faeser

vor etwa 1 Jahr

Der Verfassungsschutz auf den Spuren von Faeser
Bildquelle: Tichys Einblick

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat in den letzten Tagen ihrer Amtszeit ein letztes Mal zugeschlagen. Nun kippte sie ihr Gift auch noch in die nächste Legislaturperiode. Aber der Reihe nach.

Nach Meilensteinen der Verachtung des freiheitlich-pluralen Rechtsstaates wie einer Beweislastumkehr im Beamtendisziplinarrecht oder dem einstweilen vergeblichen Versuch, das Magazin Compact zu verbieten, brachte die Innenministerin, Hüterin der Verfassung, Anfang April dies zustande: Der Chefredakteur des Deutschland Kurier wurde nach Strafantrag von Faeser zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Ein Teil seiner Bewährungsauflagen: Er muss sich bei Faeser schriftlich entschuldigen. Die kommunistische Selbstkritik lässt grüßen.

Dies allein Faeser anzulasten, wäre freilich vermessen. Denn Faeser reitet mit ihrer Verachtung der Meinungsfreiheit, die sie durch die Unterschrift unter den Strafbefehl gegen den Journalisten performativ bestätigt hat, auf einer Welle von Geringschätzung gegenüber der pluralen, freiheitlichen Ordnung. Diese reicht von einer linksidentitären Cancel Culture über die neu eingeführte Politikerbeleidigung (§ 188 StGB) bis hin zu dem unsäglichen Diskurs um „Desinformation“, der seinen Eingang auch in den Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU gefunden hat. Man möchte nun „bewusst falsche Tatsachenbehauptungen“ unter Strafe stellen, um „Informationsmanipulation“ und „Fake News“ vorzubeugen. Klar ersichtlich ist hier: Der Staat beansprucht mittlerweile nicht nur das Gewaltmonopol, sondern zunehmend auch das Wahrheitsmonopol, die ultimative Eintrittskarte in ein totalitäres System.

Ein Rechtssystem, das erste Risse in Sachen Grundlagen der plural-freiheitlichen Ordnung zeigt, kommt hinzu. Eine CBS-Reportage legte Mitte Februar den Blick auf die Göttinger Staatsanwalt von der „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet“ frei, in der – bisweilen mit selbstgewisser Heiterkeit – rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen getreten werden. Ein solcher Grundsatz ist, dass der Grad des Eingriffs durch eine strafrechtliche Ermittlung in die Lebensführung und die Grundrechte eines Bürgers in einem angemessenen Verhältnis zu der begangenen Tat stehen muss. Und einer dieser Staatsanwälte sagt doch glatt, dass es viele von ihrer Behörde drangsalierte Menschen als größere Strafe empfinden, wenn ihnen das Handy weggenommen wird, als die eigentliche Geldstrafe. Hier zeigen sich bereits Erosionsprozesse unseres – in vielerlei Hinsicht noch weitgehend intakten – Justizsystems.

In der Causa Bendels möchte die Staatsanwaltschaft Bamberg nun noch einen drauflegen und fordert eine höhere Strafe als die sieben Monate auf Bewährung. Hassen also nicht nur Nancy Faeser, sondern auch bereits Teile der deutschen Justiz die Meinungsfreiheit? Wolfgang Kubicki spricht von einem „wahrlich schandhaften Urteil“. So glaubte der Bamberger Richter, dass ein „unvoreingenommenes und verständiges Durchschnittspublikums“ zu dem Schluss kommen könnte, dass eine Fotomontage auf der Faeser mit dem Schild „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ abgebildet ist, „nicht als verändertes Bild“ erkennbar sei – und dieser Umstand rechtfertige die Verurteilung wegen „der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung“. Offenkundig betrachtet der Richter das „Durchschnittspublikum“ als vollständig verblödet. Auch das mag man als Ausdruck von bedenklichen elitaristischen Tendenzen in unserem Staatswesen betrachten.

Und nun dies: Die AfD wurde vom Inlandsgeheimdienst als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft – inzwischen hat er allerdings vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Stillhalteerklärung abgegeben, was bedeutet: Vorerst (!) werden das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Bundesregierung die Behauptung, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch sei, nicht aufrechterhalten.

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