In dieser Schrift wendet Kant seine Moralphilosophie auf die Politik an, um die Frage zu beantworten, ob und unter welchen Voraussetzungen ein dauerhafter Frieden zwischen den Staaten möglich wäre. Frieden ist kein natürlicher Zustand zwischen den Menschen, sondern er muss gestiftet und gesichert werden. Dies ist die Aufgabe der Politik.
Die Politik hat andere Interessen, als sich der kosmopolitischen Idee eines allgemeingültigen Rechtssystems, eines allgemein gültigen Friedens unterzuordnen. „Denn das Recht der Menschen muss heiliggehalten werden, der herrschenden Gewalt mag es auch noch so große Aufopferung kosten.“ Dieser Frieden muss mehr als nur ein Waffenstillstand sein, denn nur der Ausgang aus der Unfriedlichkeit nimmt auch die Drohung des Krieges und lässt den Frieden „ewig“ werden.
Die Staaten sind nicht Eigentum der Fürsten, sondern eine vertraglich begründete Gesellschaft von Menschen, sie befinden sich aber gleichwohl auf Grund ihrer Rüstungsbereitschaft in einem Zustand des potenziellen Krieges. Um den dadurch entstandenen Zustand eines Sicherheitsdilemmas zu überwinden, setzt Kant auf das Recht und stellt in seiner Schrift dazu die folgenden drei Definitivartikel auf:
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