Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt Dobrindt-Beschluss: „Bundespolizei kann und wird konsequenter zurückweisen“

vor etwa 1 Jahr

Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt Dobrindt-Beschluss: „Bundespolizei kann und wird konsequenter zurückweisen“
Bildquelle: NiUS

„Durch die Rücknahme der mündlichen Weisung aus dem Jahr 2015 kann und wird die Bundespolizei konsequenter an den Grenzen zurückweisen können“, sagte Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, der Welt. „Durch die Anmeldung der Grenzkontrollen bei der EU durch Frau Ministerin a. D. Faeser greift nationales Recht. Der Paragraf 18 Asylgesetz ist demzufolge einschlägig und schreibt Zurückweisungen zwingend vor.“ Teggatz stellte jedoch klar: „Selbstverständlich wird es auch Ausnahmen geben. Beispielsweise bei unbegleiteten minderjährigen Personen.

Zuvor hatte der innenpolitische Vorstoß von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), Asylbewerber künftig an den deutschen Grenzen zurückzuweisen, bei der ersten Auslandsreise von Bundeskanzler Friedrich Merz heftige Kontroversen ausgelöst. Polens Ministerpräsident Donald Tusk machte in Warschau klar, dass er mit der neuen Linie aus Berlin nicht einverstanden ist.

„Ich werde von der neuen deutschen Regierung erwarten, dass es volle Zusammenarbeit gibt, um die Außengrenzen zu schützen“, sagte Tusk und betonte, Grenzschutz müsse europäisch gedacht werden. Niemand könne Migrantengruppen einfach nach Polen schicken: „Das wird Polen nicht akzeptieren.“

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