Es klingt so harmlos: „Die Bundesregierung will eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden auf den Weg bringen.“ Das soll den Staat bei größeren Naturereignissen – wie zum Beispiel Überflutungen – entlasten, indem „die private Vorsorge gestärkt“ wird.
Das Ganze steht so schon im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD:
„Wir führen ein, dass im Neugeschäft die Wohngebäudeversicherung nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten wird, und im Bestandsgeschäft sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden.“
Noch im laufenden Jahr soll dieser Plan nun Gesetz werden.
Nicht nur vor fünf Jahren im Ahrtal und später beim Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg stellte sich heraus, dass viele Gebäude gegen sogenannte Elementarschäden nicht versichert waren. Allerdings waren die Elementarschäden nach der Wende aus vielen Gebäudeversicherungen in der Ex-DDR extra gestrichen worden. Das kam so:
Schon wenige Tage nach dem Fall der Mauer 1989 verhandelten Wolfgang Schieren, damals Chef der Allianz-Holding, und Uwe Haasen, damals Chef der Allianz Lebensversicherung, mit dem Monopolisten „Staatliche Versicherung der DDR“. Im März 1990 wurde das Gemeinschaftsunternehmen „Deutsche Versicherungs-AG“ gegründet. Dadurch war die Allianz – sehr zum Missfallen ihrer Konkurrenz im Westen – schlagartig am gesamten Versicherungsbestand der DDR beteiligt.
Sofort schwärmten Versicherungsagenten und -makler aus dem Westen aus und versuchten, die Bürger der eben gerade untergegangenen DDR zum Umtausch der alten Verträge zu bewegen. Dem Vernehmen nach waren die dabei eingesetzten Methoden mitunter, um es vorsichtig zu sagen, nicht vollumfänglich transparent, bisweilen wohl auch rüde.
Im Ergebnis wurden auch Millionen neue Gebäudeversicherungen abgeschlossen. Während in den alten DDR-Verträgen die Elementarschäden aber immer automatisch mitversichert waren, kamen sie in den neuen Verträgen der Allianz-Gesellschaft standardmäßig nicht mehr vor – und konnten nur als Zusatzleistung extra mitgebucht werden. Wie intensiv die Kunden der neuen Verträge über diese Änderung informiert worden waren, darüber gehen die Meinungen bis heute ziemlich auseinander.
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