Die „Aktivrente“, welche im Januar 2026 kommen soll, verspricht viel: Sie soll Arbeit im Rentenalter attraktiver machen, die Wirtschaft ankurbeln, den Fachkräftemangel durch das „Erfahrungswissen“ der Alten lindern und auch noch die Sozialsysteme entlasten, denn die „Aktivrente“ bleibt sozialversicherungspflichtig. Das hört sich erst einmal nicht unvernünftig an. Es ist jedoch – typisch für ein Land, in dem alles nur immer komplizierter werden kann – eine Mogelpackung.
Außerdem ist die „Aktivrente“ – typisch für einen Staat, in dem angebliche Gerechtigkeit in jedem Einzelfall mehr zählt als individuelle Freiheit – eine grobe Ungerechtigkeit. Der vermutlich verfassungswidrige Skandal besteht vor allem darin, dass nur Festangestellte in den Genuss des Steuerfreibetrags von 2000 Euro im Monat kommen.
Das wiederum ist typisch für eine sozialdemokratisierte Wirtschaftsordnung und ein Gesellschaftsbild, in dem die abhängige Angestelltenexistenz Grundtypus des Bürgers ist. Die Eigenverantwortung derer, die sich auf eigene Rechnung den Risiken des Arbeitsmarktes aussetzen, wird bestraft. Dagegen wird vorgebracht, die freiberuflich Tätigen und Selbstständigen würden ja ohnehin selbst entscheiden können, wann sie aufhören wollen. Das ist zynisch – und zudem das Eingeständnis, dass es gar nicht um Belohnung von Fleiß und Leistung geht. Der „Freie“ wird bestraft, weil Freiheit nicht viel zählt. Frei Beschäftigte sind in diesem Land Berufstätige zweiter Klasse.
Der Aktivrentenpfusch ignoriert, dass in den meisten Tarifverträgen die Verrentung festgeschrieben ist. Tarifrecht nimmt keine Rücksicht auf individuelle Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit. Viele wären auch bisher gern länger geblieben, auch ohne „Aktivrente“, waren aber gezwungen, zu gehen. Und wie wäre es, wenn erst einmal die Anreize zur Frühverrentung deutlich reduziert würden?
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