Die CDU/ CSU steht vor einer folgenschweren Grundsatzentscheidung

vor 12 Monaten

Die CDU/ CSU steht vor einer folgenschweren Grundsatzentscheidung
Bildquelle: Tichys Einblick

Es ist ein beispielloser Vorgang, der sich da am Freitag im Bundestag anbahnt. Gleichzeitig ist es ein Offenbarungseid für die Union unter Friedrich Merz. Die Wahl der SPD-nahen Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zur Richterin am Bundesverfassungsgericht könnte zur Zerreißprobe für CDU und CSU werden. Nicht etwa, weil es um Kompetenz oder juristische Erfahrung geht, sondern weil es um die letzten winzig-kleinen Spurenreste konservativer Werte, dieser nach eigner Beurteilung christlichen Partei, die die Parteiführung nun offenbar bereit ist zu opfern. Noch drohen Abgeordnete der CDU/ CSU, die gemeinsame Front aus CDU/ CSU, SPD, Grünen und Linken verlassen zu wollen – der seltsame Anti-AfD-Block könnte damit zerbersten. Merz, der bei der Wahl zum Bundeskanzler zunächst durchgefallen ist, droht damit eine erneute Niederlage – danach könnte er kaum noch Kanzler bleiben. Gefahr droht jetzt auch von der katholischen Kirche, von der sich die CDU das C ausgeliehen hat.

So warnt der Leiters des Berliner Büros der katholischen Kirche, Prälat Karl Jüsten,  vor der Wahl der Juristin. Zwar macht der oberste Interessenvertreter in Berlin klar, dass alle Abgeordneten in ihrer Wahl frei seien, erklärt aber auf BILD-Anfrage: Brosius-Gersdorfs Positionierung zur Abtreibung berge „die Gefahr einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft, die die Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD verhindern sollte“.

„Wenn ein nach Entwicklungsstufe und Lebensfähigkeit des Menschen abgestuftes Lebensschutz-Konzept vertreten und die Menschenwürde des ungeborenen Lebens infrage gestellt wird, bedeutet dies einen verfassungsrechtlichen Paradigmenwechsel.“ Jüsten warnt vor schwerwiegenden Konsequenzen der Wahl. Dies könne „Auswirkungen auf die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in verschiedenen Lebenssituationen haben“. Das bedeutet: Würde sich eine solche Sichtweise in Karlsruhe durchsetzen, wären das Leben alter und kranker Menschen an ihrem Lebensende nicht mehr unantastbar. So nicht nur Jüstens Sorge. Die Tür wäre geöffnet zu einer allgemeinen Eugenik, die über lebenswertes und lebensunwertes Leben entscheidet. Am Beginn des Lebens, bei Krankheit, am Ende der Lebensspanne und letztlich auch darüber, ob andere Gruppen den Schutz der allgemeinen Menschenrechte und unantastbaren Würde genießen, wie es bislang in Artikel 1 Grundgesetz noch klar formuliert ist. Wer entscheidet künftig darüber, welche Kranke weiter behandelt werden oder ob aus Kostengründen abgeschaltet wird?

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