Wie kann es sein, dass eine unabhängige Behördenleitung, wie die Bundeswahlleiterin Ruth Brand, über Nacht ihre Meinung über eine mögliche Neuwahl derart ändert? Einen Tag nach der Auflösung der Ampelkoalition, am Donnerstag, erklärte ein Sprecher der Bundeswahlleiterin, dass eine kurzfristige Neuwahl aus Sicht der Bundeswahlleiterin kein Problem sei. Am darauffolgenden Freitag änderte Brand ihre Meinung. Plötzlich warnte sie vor den „unabwägbaren Risiken“, die eine Neuwahl mit sich bringen könnte.
Auf Nachfrage von Apollo News, ob dieser Meinungswechsel mit einer Weisung aus dem Kanzleramt zu tun haben könnte, und ob es vor der Versendung des Briefs einen Kontakt zum Bundeskanzleramt gegeben habe, erklärte der Pressesprecher der Bundeswahlleiterin, die Bundeswahlleiterin habe „das Hinweisschreiben dem Chef des Bundeskanzleramts den Inhalt des Schreibens lediglich kurz vor Versand telefonisch angekündigt.“ Einen weiteren Kontakt wollte man zunächst nicht bestätigen. Zuvor versicherte man gegenüber Apollo News, dass die Bundeswahlleiterin „bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben“ als „unabhängiges Wahlorgan – ebenso wie die übrigen Wahlorgane – nicht an Weisungen, sondern an die gesetzlichen Vorschriften gebunden“ sei.
Dass es eine politische Einflussnahme gegeben haben soll, dementierte das Amt erneut gegenüber dem ZDF. „Es gab auch keine Weisung oder Einflussnahme auf die Position der Bundeswahlleiterin im Zusammenhang mit Neuwahlen“, hieß es dort. Am Sonntag berichtete die Bild über einen weiteren Austausch der Bundeswahlleiterin mit dem Kanzleramtsminister Wolfgang Schmidt. Diesen Kontakt verschwieg die Bundeswahlleitung gegenüber Apollo News.
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