Die grüne Ballweg-Repression – wie das Stuttgarter Finanzamt 600.000 Euro von ihm einbehält

vor 7 Monaten

Die grüne Ballweg-Repression – wie das Stuttgarter Finanzamt 600.000 Euro von ihm einbehält
Bildquelle: NiUS

Der Staat hat Michael Ballweg freigesprochen – doch sein Geld behält er weiterhin ein. Rund 600.000 Euro aus Ballwegs Vermögen bleiben eingefroren, obwohl sämtliche Vermögensarreste von der Staatsanwaltschaft längst aufgehoben wurden. Grundlage dafür sind steuerrechtliche Schätzungen des Finanzamts aus seiner U-Haft – Schätzungen, die im Prozess vollständig kollabierten. Warum die grün geführte Behörde das Geld dennoch seit Jahren zurückhält, wird wenige Monate vor der Landtagswahl 2026 zur politischen Frage ersten Ranges. NIUS rekonstruiert den Vorgang im Detail.

Neun Monate saß Michael Ballweg unschuldig in Untersuchungshaft. Der Gründer der „Querdenken“-Bewegung und Organisator der großen Stuttgarter Demonstrationen gegen die Corona-Politik war wegen des Vorwurfs des versuchten Betrugs und der Steuerhinterziehung angeklagt worden. Von allen zentralen Vorwürfen wurde er freigesprochen; lediglich in dem Nebenpunkt der Steuerhinterziehung ging es am Ende um Fehler im zweistelligen Euro-Bereich. Mit der Verhaftung im Juni 2022 war auch die Einfrierung seines Vermögens verbunden – insgesamt rund 1,3 Millionen Euro.

Doch Ballweg hat sein Geld bis heute nicht zurück. Bei weitem nicht.

Ende Juli wurde Michael Ballweg freigesprochen.

Zunächst muss man wissen: Strafrecht und Steuerrecht sind getrennte Rechtskreise. Aus dem Freispruch folgt daher nicht automatisch, dass das Finanzamt sämtliche Vermögenswerte freigibt. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft teilte NIUS auf Anfrage mit, „dass die Staatsanwaltschaft in Bezug auf den gesamten ursprünglichen Vermögensarrest die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Maßnahmen getroffen hat, damit es zu einer Rückgabe der Vermögenswerte kommen kann.“ Damit ist eindeutig: Die komplette Einfrierung des Vermögens – die rund 1,3 Millionen Euro – wurde aufgehoben.

Zurück bleiben rund 600.000 Euro, die nicht mehr im Zuständigkeitsbereich der Justiz liegen. Sie liegen allein beim Finanzamt Stuttgart, das die Summe gepfändet (eingefroren) hatte.

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