Weil er auf X und Facebook ein Sprechverbot kritisierte, musste ein Mann aus Nordrhein-Westfalen inklusive Anwaltskosten rund 4000 Euro zahlen. Das Vergehen, für das er einen Strafbefehl erhielt: „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ in zwei Fällen.
So heißt es im Dokument des Amtsgerichts Münster aus dem Februar 2025, der NIUS vorliegt:
„Ihnen wird folgendes zur Last gelegt:
1. Am 09.03.2024 antworteten Sie über die Onlineplattform X für alle sichtbar auf einen Beitrag des Nutzers „querdenkerRAUS“ wie folgt: „Wir geben alles für Thüringen, alles für Deutschland.“ Wenn das strafbewehrt ist, nur weil die letzten drei Worte von den National-Sozialisten auch verwendet wurden, was müsste dann alles auf der Liste des LINKEN Wortschatzes stehen?
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