„Digitaler Gewaltschutz“, Überwachung und Beweisumkehr bei Vermögensherkunft – das plant Schwarz-Rot im Strafrecht

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„Digitaler Gewaltschutz“, Überwachung und Beweisumkehr bei Vermögensherkunft – das plant Schwarz-Rot im Strafrecht
Bildquelle: Apollo News

Auch im Straf- und Strafprozessrecht plant die schwarz-rote Koalition einige zum Teil weitgreifende Änderungen. Geeinigt hat man sich im Papier der Arbeitsgruppe „Innen, Recht, Migration und Integration“ etwa auf eine Ausweitung der Telefonüberwachung auf jede Form der Geldwäsche und weitere Ermittlungsbefugnisse für Sicherheitsbehörden bei der „automatisierten (KI-basierten) Datenanalyse“.

In diesem Rahmen will man etwa eine nachträgliche „biometrische Fernidentifizierung“ unter „eng definierten Voraussetzungen bei schweren Straftaten“ einführen, gekoppelt mit einer Video-Überwachung an „Kriminalitätsschwerpunkten“. Außerdem soll das Bundeskriminalamt „eine Rechtsgrundlage für das Testen und Trainieren von KI-Produkten“ erhalten.

Interessant ist auch, was man die künftigen Koalitionspartner im Umgang mit „Hass“ im Internet vorhaben. So ist die Rede von einem geplanten „Digitalen Gewaltschutzgesetz“, das die Sperrung „auch anonymer Hass-Accounts mit rechtswidrigen Inhalten“ erlauben soll. „Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten automatisiert und schnell abgerufen werden können“, heißt es dazu weiter.

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