Mit diesen Partnern kann Dobrindt nicht auf Dauer zurückweisen

vor etwa 1 Jahr

Mit diesen Partnern kann Dobrindt nicht auf Dauer zurückweisen
Bildquelle: Tichys Einblick

Es ist kompliziert. So könnte man den Beziehungsstatus zwischen Politik und Bundespolizei, aber mehr noch zwischen Politik und Bürgern beschreiben. Wo die Bürger zu Recht erwarten, dass endlich wieder das Grundgesetz gilt, da kann sich die nun regierende Union noch auf dem (schlechten) Status quo ausruhen und sagen, dass sie immerhin eine Verbesserung herbeiführe. Wenn Markus Söder sagt, nun gelte wieder die Asylpolitik von vor 2015, dann ist das ganz sicher eine Übertreibung, und zwar in zweierlei Hinsicht. Erstens waren die Dinge auch vor 2015 nicht ideal geordnet und seitdem hat sich einiges zum Schlechteren verändert, auch durch Merkels Politik der Grenzöffnung. Und zweitens braucht Innenminister Alexander Dobrindt gar nicht in diesen erträumten Idealzustand zurückzukehren. Das würde ihm kurzfristig vermutlich sogar schaden, zumindest im Ränkespiel der Parteien.

Eines ist sicher: Die neue Bundesregierung ist noch nicht zur alten gesetzlich festgeschriebenen Regelung zurückgekehrt, wonach Ausländern „die Einreise zu verweigern“ ist, wenn sie „aus einem sicheren Drittstaat“ einreisen (§ 18 des Asylgesetzes). Auch Dobrindt bezieht sich auf diesen Paragraphen und behauptet, eine „mündliche Anweisung vom 13. September 2015“ wieder zurückzunehmen. Oho! – ein Aufstand gegen Merkel nach fast zehn Jahren. Der Minister schreibt aber selbst einen Satz danach, dass die „Einreise aus einem sicheren Mitgliedsstaat“ nun auch nur „verweigert werden kann“ (Hervorhebung im ministeriellen Schreiben), nicht etwa muss, wie aus dem Gesetzestext klar hervorgeht. Deutschland ist bekanntlich von sicheren Drittstaaten umgeben und kann daher nicht dazu verurteilt sein, der sichere Hafen von „Flüchtenden“ (früher „Flüchtlingen“, also widerrechtlich einreisenden Migranten) zu bleiben.

Und dann spricht Dobrindt sogar ganz explizit von Ausnahmen, bei denen es noch immer gar keine Zurückweisungen an der deutschen Grenze geben darf, nämlich bei „vulnerablen Personen“. Sie sollen „unter Wahrung der Fiktion der Nichteinreise“ an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden. Diese Fiktion ist im übrigen allgemeiner Brauch auch bisher, sie endet dann, wenn der Migrant das Wörtchen „Asyl“ ausspricht und damit zum „legal Eingereisten“ wird.

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