Vergangene Woche korrigierte das Europäische Parlament das sogenannte Lieferkettengesetz (CSDDD) – auch auf Druck der Wirtschaft und internationaler Handelspartner wie den USA und Katar. Das Rahmenwerk gilt als Bürokratiemonster. Es verpflichtet die Unternehmen, von der Politik vorgegebene Kriterien im Umweltbereich, im Sozialen und in der jeweiligen Unternehmensführung umzusetzen.
Künftig sind nur noch Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro dazu verpflichtet, die von der EU vorgegebenen Sorgfaltspflichten im Rahmen der ESG-Regelungen detailliert zu dokumentieren. Die ursprünglich vorgesehene EU-weite zivilrechtliche Haftung für Menschenrechts- und Umweltverstöße soll komplett entfallen. Die Pflicht zur Erstellung von konzernweiten Klimaplänen wird gestrichen.
Die Politik der Europäischen Union zielt darauf ab, die Nachteile für die europäische Wirtschaft auszugleichen, die aus ihrer Energiearmut resultieren — indem sie auch ausländische Betriebe, die in der EU Geschäfte betreiben, zu schärfster Umweltregulierung zu verpflichten versucht. Mit der Eingrenzung des Kreises berichtspflichtiger Unternehmen windet sich die Europäische Union vor einem tatsächlichen Richtungswechsel in ihrer Umweltpolitik.
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