Am Sonntag tagte der Haushaltsausschuss des Bundestags über Stunden zum Schuldenplan von Schwarz-Rot-Grün. Dabei wurden auch die von den Fraktionen berufenen Sachverständigen zu dem Thema angehört. Immer noch halten Union, SPD und Grüne daran fest, die Grundgesetzänderung noch durch den abgewählten Bundestag zu bringen. Die Gegner des Plans versuchten am Ende der Sitzung einen neuen Weg, um die Abstimmung über die Grundgesetzänderung zu verhindern.
Wie Nius berichtete, reichten AfD, FDP und BSW jeweils drei einzelne Anträge ein, um eine weitere Sitzung des Haushaltsausschusses zur Anhörung von Sachverständigen einzurichten. Zumindest der Antrag der FDP erreichte dabei für die Beantragung der Sonderanhörung notwendige 25 Prozent der Stimmen im Ausschuss. Doch, so Nius, intervenierte der Ausschussvorsitzende Helge Braun und ordnete eine ordnungsgemäße Abstimmung über den Antrag an. Dort soll der FDP-Antrag dann mit einfacher Mehrheit abgelehnt worden sein.
Die AfD hat bereits angekündigt, eine Klage gegen das Vorgehen Brauns zu prüfen. Der ehemalige Kanzleramtsminister von Angela Merkel hatte die Entscheidung damit begründet, dass es keine inhaltliche Neuerung gegeben hätte und deshalb keine Notwendigkeit für eine weitere Anhörung. Dieser Darstellung widersprach etwa der FDP-Bundestagsabgeordnete Otto Fricke scharf: „Die Frage, was wir da nun am Dienstag im Plenum beschließen sollen, wurde nicht ausreichend geklärt.“
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