Seit fast 10 Jahren ist Herr R. ein Stammkunde in einem BioMarkt im Ruhrgebiet. Hier trifft er sich gerne mit Freunden im Bistro-Bereich des Backshops. Erste Probleme gab es in der Corona-Zeit. Obwohl Herr R. ein detailliertes ärztliches Attest hatte, wurde es im Markt nicht gerne gesehen, dass er keine Maske trug. Herr R. spürte damals, wie er in unterste Schubladen gesteckt wurde und man ihn am liebsten im Markt nicht mehr sehen würde.
Jetzt im Januar kam es zur Eskalation. Herr R. hatte sich wieder einmal mit einem Freund im Bistro getroffen. Es entwickelte sich ein angeregtes Gespräch über die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten. Es saßen keine weiteren Gäste im Bistro. Unvermittelt trat die Thekenmitarbeiterin an den Tisch und forderte die beiden auf, solche Gespräche umgehend zu unterlassen. Herr R. war überrascht und verteidigte sich mit der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit. Die Mitarbeiterin ließ sich davon nicht beeindrucken und rief die Chefin des Marktes zur Hilfe. Weil Herr R. sich weigerte, trotz Hinweis auf das Hausrecht den Laden zu verlassen, wurde die Polizei gerufen und Herr R. und sein Freund bekamen Hausverbot. „Dass so etwas möglich ist“, klagte Herr R. „Das war ein Erlebnis, das mich innerlich schwer aufgewühlt hat.“
Als ich von der Angelegenheit erfuhr, meldete ich mich als Autor von Tichys Einblick beim BioMarkt, um zu erfahren, wie die Angelegenheit von der anderen Seite gesehen wird.
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