Deutschlands Strafverfolgungsbehörden sind maßlos überlastet. Das geht aus einem Bericht der Bild am Sonntag unter Berufung auf eine Auswertung des Deutschen Richterbundes hervor. Demnach seien 2024 nicht nur 5,5 Millionen neue Fälle bei den Staatsanwaltschaften eingegangen – das sind 515.000 mehr als noch 2020. Es seien außerdem fast eine Million dieser Fälle bis zum Ende des vergangenen Jahres noch nicht bearbeitet worden.
950.000 Fälle waren bei den Strafverfolgungsbehörden demnach noch offen – das sind noch einmal 240.000 mehr als 2020. Und: Immer mehr Verfahren werden eingestellt. So führte nur jeder 16. Fall zu einer Anklage, 2014 war es noch jeder zehnte Fall. Diese Zahlen werfen nicht nur die Frage auf, ob sich die Kriminalitätslage in Deutschland verändert hat und wie groß der Juristenmangel ist, sondern auch, warum gerade in solchen Zeiten tausende Anzeigen wegen des von vielen Fachleuten kritisierten Politikerbeleidigungsparagrafen gestellt und bearbeitet werden.
Die Rede ist von Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Bekanntheit erlangte, nachdem der Rentner Stefan Niehoff im November 2024 eine Hausdurchsuchung erlebte, weil er ein Bild von Robert Habeck mit der Unterschrift „Schwachkopf Professional“ auf X per Retweet geteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft Bamberg warf Niehoff vor, damit dem politischen Amt des damaligen Wirtschaftsministers geschadet zu haben.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











