Der Wahlprüfungsausschuss tagt wieder am 4. Dezember im Paul-Löbe-Haus neben dem Bundeskanzleramt – wie üblich nicht öffentlich. Damit geht eine fast dreimonatige Sitzungspause des Bundestagsgremiums nächste Woche zu Ende. Auf der nun veröffentlichten Tagesordnung stehen – neben der Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden für das Gremium – zwei Einsprüche von Vertretern der Wagenknecht-Partei BSW, die immer noch hofft, in den Bundestag einziehen zu können.
Die Beschlussempfehlung läuft auf eine Ablehnung der BSW-Einsprüche, die eine Neuauszählung aller Stimmen zum Ziel haben, hinaus. Die Einsprüche seien „unbegründet“, nicht „hinreichend substantiiert“, nicht „mandatsrelevant“ und damit „kein Wahlfehler“, heißt es in dem über 40-seitigen Dokument, das Apollo News vorliegt. Einzig die AfD hat angekündigt, sich nichtsdestotrotz auf die Seite des BSW zu stellen. Dem wollen nun wohl auch die beiden AfD-Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses folgen.
Frühestens drei Tage nach der Beratung im Ausschuss kann im Plenum des Deutschen Bundestages eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Diese Frist soll es den Abgeordneten ermöglichen, sich selbst eine Meinung von den Vorgängen zu bilden. Deshalb kann das Parlament erst in seiner letzten Sitzungswoche des Jahres über den Sachverhalt abstimmen. Das wird voraussichtlich am 17., 18. oder 19. Dezember der Fall sein.
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