Elektronische Patientenakte: Versicherte können Zugriff auf Gesundheitsdokumente nicht mehr einschränken

vor etwa 1 Jahr

Elektronische Patientenakte: Versicherte können Zugriff auf Gesundheitsdokumente nicht mehr einschränken
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Patienten sollen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) zukünftig nicht selbst bestimmen können, dass einzelne Praxen nur Zugriff auf bestimmte Dokumente haben. Das ergab die Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Anne-Mieke Bremer. „Eine Zugriffsbeschränkung für einzelne Behandlungsdokumente je Leistungserbringer ist nicht vorgesehen“, heißt es.

Wie netzpolitik.org zuerst berichtete, könne die elektronische Patientenakte nur dann „Mehrwerte in der Versorgung schaffen und zugleich die Behandlungsqualität verbessern“, wenn alle Informationen zur Verfügung stehen, die für die Behandlung notwendig seien. Es ist aktuell nur möglich, dass einzelne Dokumente für alle gesundheitlichen Institutionen gesperrt werden, die Zugriff auf die ePA haben. Außerdem könne der Zugriff einzelner Institutionen auf die gesamte ePA beschränkt werden.

Bis Januar war es noch möglich, dass Patienten den Zugriff auf ihre Akten präziser steuern konnten. Dazu wurden Dokumente in „normal“, „vertraulich“ oder „streng vertraulich“ eingeordnet. Mit der aktuellen Regelung wird die Möglichkeit für Nutzer eingeschränkt, selbst über die Sichtbarkeit der Daten zu entscheiden.

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