Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird, könnte künftig das passive Wahlrecht entzogen bekommen. Das sieht ein neuer Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor. Der Gesetzentwurf folgt einer im Koalitionsvertrag verankerten Strafrechtsreform – stößt jedoch auf Kritik. „Diesen Plan des Justizministeriums halte ich für verfassungswidrig“, erklärt der renommierte Verfassungsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler gegenüber Apollo News.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, „den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ möglich zu machen. Hubig schärft sogar noch einmal nach: Künftig könnte eine einmalige Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung ausreichen, um das passive Wahlrecht durch ein Gericht entzogen zu bekommen (mehr dazu hier).
Das passive Wahlrecht ermöglicht es deutschen Staatsbürgern, sich für eine Wahl aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. „Wer diese Rechte verliert, wird von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen. Das geht nur in absoluten, ganz eng begrenzten Ausnahmefällen“, sagt Boehme-Neßler über den Verlust des passiven Wahlrechts. Das hinge „nicht von der Qualität der politischen Meinung oder des politischen Handelns ab. Es steht dem Bürger einfach zu“.
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