Er erklärte Corona-Verordnung für rechtswidrig: Hausdurchsuchung bei Weimarer Amtsrichter

vor mehr als 1 Jahr

Er erklärte Corona-Verordnung für rechtswidrig: Hausdurchsuchung bei Weimarer Amtsrichter
Bildquelle: Apollo News

Anfang 2021 geriet der Weimarer Amtsrichter Matthias Guericke ins Blickfeld der Medien. Der Grund: In einer 19 Seiten umfassenden Begründung urteilte er im Detail, warum die im Frühjahr 2020 erlassene Corona-Verordnung verfassungswidrig sei. Hierauf folgte jedoch ein Sturm der Entrüstung. Nach der medialen Berichterstattung fand er sich „plötzlich in einem Schleudergang wieder, der schon heftig war“, so der 55-Jährige im Gespräch mit dem Nordkurier.

Ausgangspunkt des Urteils war ein Bußgeldbescheid gegen einen Mann, dem vorgeworfen wurde, sich nicht an die Corona-Regeln gehalten zu haben. Im April 2020 feierte der Mann während des ersten Lockdowns mit sieben Freunden aus verschiedenen Haushalten in einem Weimarer Hinterhof Geburtstag – und wurde mit einem Bußgeld von 220 Euro belegt. Als er Widerspruch einlegte, sprach ihn das Amtsgericht Weimar überraschend frei.

Richter Matthias Guericke bewertete die Maßnahmen unter anderem unter Berufung auf Daten des RKI als wirkungslos, unverhältnismäßig und nichtig – zudem als Verstoß gegen die Menschenwürde. Den Lockdown bezeichnete er in dem Urteil gar als „katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des globalen Südens.“

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Apollo News

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Apollo News zu lesen.

Weitere Artikel